FAQ – Zielgerade2030

Was ist die Zielgerade2030?

Das Bündnis Zielgerade2030 ist ein Zusammenschluss von Unternehmen mit dem gemeinsamen Ziel, bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu werden. Auf ihrem Weg werden die Teilnehmenden dauerhaft von Expert*innen unterstützt und begleitet. Eine individuelle CO2e-Bilanz bildet hierfür die Grundlage. Darauf aufbauend wird ein speziell zugeschnittener Maßnahmenkatalog erstellt, und die Emissionen sowie die Zielerreichung jährlich überwacht. Auf diese Weise lassen sich bisher ungenutzte Einsparpotenziale nutzen und zukünftigen gesetzlichen Vorgaben wird ohne Handlungsdruck vorgebeugt.

Wer steckt hinter dem Bündnis Zielgerade2030?

Das Bündnis Zielgerade2030 ist ein Verbundprojekt der IHK Südlicher Oberrhein und der Energieagentur Regio Freiburg GmbH, die gemeinsam mit ihren Expert*innen die Bündnispartner*innen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität begleiten.

Warum lohnt sich ein Beitritt in das Bündnis Zielgerade2030?

Unternehmen werden zukünftig auf mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz achten müssen, z.B. bei ihren Lieferketten. Die Zielgerade2030 und ein individueller CO2e-Bericht bereiten bestens darauf vor. Nicht zuletzt macht die Teilnahme individuelle Klimaschutzaktivitäten sichtbar, quantifiziert sie und macht sie transparent für Kund*innen und Mitarbeitende.

Welche Leistungen erhalten Sie als Mitglied im Bündnis Zielgerade2030?

  • Der Start des Projekts ist ein Auftakt-Workshop vor Ort (Einstiegsberatung in das Klimamanagement, Datenerfassung, Rundgang durch Ihren Betrieb, Maßnahmenentwicklung).
  • Wir betreuen Sie während der Datenerfassung und stehen Ihnen bei Fragen als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Wir erstellen eine umfassende, individuelle CO2e-Bilanz (Corporate Carbon Footprint) Ihres Unternehmens inkl. Abschlusspräsentation und ausführlichem Bericht.
  • Sie erhalten einen mit uns gemeinsam erarbeiteten, individuellen Maßnahmenkatalog.
  • Im Rahmen eines Transformationskonzepts erhalten Sie für mind. eine Maßnahme ein Einsparkonzept mit einer detaillierten Ausarbeitung auf Vorplanungsniveau (technische, ökonomische und ökologische Auswirkung).
  • Die Erstellung eines individuellen Reduktionspfads, der Ihren Weg von einem definierten Basisjahr bis zu verschiedenen Zielszenarien (2030, 10-Jahres-Ziel) aufzeigt. In einem Transformationskonzept binden wir ebenfalls SBTi-konforme Zwischenziele mit ein.
  • Sie haben Zugang zu exklusiven Netzwerktreffen mit aktuellen Themen (in der Regel zwei Termine, online und in Präsenz).

Nutzung Label Zielgerade2030 Bündnispartner*in

Beim Beitritt zum Bündnis wird den Teilnehmenden ein Label “Zielgerade2030 Bündnispartner*in” zur Verfügung gestellt. Dieses darf von ihnen genutzt werden, z.B. auf der eigenen Website.

Nutzung „Klimaneutralitätslabel“

Wird die Klimaneutralität erreicht, erhält der Bündnispartner oder die Bündnispartnerin ein Zertifikat und die Erlaubnis, ein „Klimaneutralitätslabel“ zu nutzen. Dadurch kann die eigene Reputation als nachhaltig agierendes Unternehmen gesteigert werden.

Was bedeutet „klimaneutral“ bzw. „Klimaneutralität“?

Im wissenschaftlichen Kontext wird – laut Weltklimarat (IPCC) – Klimaneutralität beschrieben als „Konzept eines Zustands, in dem menschliche Aktivitäten keine Nettoauswirkungen auf das Klimasystem haben. Um einen solchen Zustand zu erreichen, müssten die verbleibenden Emissionen mit dem Abbau von Emissionen ausgeglichen werden, und es müssten die regionalen oder lokalen biogeophysikalischen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten berücksichtigt werden“ (Quelle: Glossar (Anhang I) des IPCC-Berichts “Global Warming of 1.5 °C).

In der Realität ist es nicht möglich, oben beschriebenen Zustand zu erreichen. Deshalb wird der Begriff „klimaneutral” umgangssprachlich häufig gleichbedeutend mit „treibhausgasneutral” benutzt. In diesem Sinne verwendet, bedeutet klimaneutral zu werden, dass man eigene Emissionen reduziert und nicht vermeidbare Emissionen andernorts ausgeglichen werden (Kompensation oder Neutralisation). Da in der Regel biogeophysikalische Auswirkungen (z.B. der Oberflächenalbedo) für Unternehmen vernachlässigbar sind, kann der Begriff Klimaneutralität tatsächlich mit Treibhausgasneutralität (Netto-Null-Emissionen bzw. „Net Zero“) gleichgesetzt und synonym genutzt werden.

Alle für die Klimaneutralität relevanten Emissionen von Bündnisunternehmen werden nach aktuellem Stand im Mindest-Bilanzrahmen (siehe unten) definiert.

Wie wird mein Unternehmen klimaneutral im Bündnis Zielgerade2030?

Unser strukturierter und transparenter Prozess hilft Ihrem Unternehmen, relevante CO2e-Emissionen zu erkennen, diese zu reduzieren und bis spätestens im Jahr 2030 alle verbleibenden Restemissionen auszugleichen:

  1. Die IST-Analyse: Die Grundlage aller zu definierenden Maßnahmen und Ziele ist immer eine aktuelle, individuelle Treibhausgas-Bilanz, die jährlich überwacht wird. Sie zeigt auf, wo die teilnehmenden Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität stehen und welche Verbesserungen bereits realisiert werden konnten.
  2. Der Maßnahmenkatalog: Ein gemeinsam ausgearbeiteter Maßnahmenplan dient dazu, den Energie- und Ressourcenverbrauch dauerhaft zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energieträger stetig zu erhöhen. Damit soll eine vorzeitige Kompensation durch nachhaltige Emissionsreduktion vermieden werden.
  3. Die verbleibenden Emissionen: Durch die transparente Darstellung verifizierter Kompensationsprojekte mit hoher Qualität besteht die Möglichkeit, die verbleibenden, nicht zu reduzierenden Treibhausgasemissionen kostenpflichtig zu kompensieren (freiwilliger Kompensationsmarkt). Neben der Kompensation können Restemissionen auch neutralisiert werden (Neutralisation), indem bereits freigesetzte Treibhausgase der Atmosphäre entzogen werden.

Nach welchem Standard wird die CO2e-Bilanz erstellt?

Wir berechnen unsere CO2e-Bilanzen nach den international anerkannten Standards für ein Corporate Carbon Footprint (CCF). Die Berechnung erfolgt damit auf Basis der standardisierten Methodik des GHG Protocol und der ISO 14064-1.

Was bedeutet CO2e (CO2 equivalents, dt. CO2-Äquivalente)?

Die Treibhauswirkung der verschiedenen Gase unterscheidet sich in der Stärke und Zeitspanne. Das Treibhauspotenzial (engl. Global Warming Potential, kurz GWP) mit der Einheit CO2-Äquivalente (CO2e) erfasst die Treibhauswirkung eines oder mehrerer Treibhausgase pro Zeitspanne und normiert diese in einer Umrechnung auf die Wirkung von CO2. Dadurch kann die klimaschädliche Wirkung verschiedener Gase (z.B. Methan CH4) zusammenfassend bilanziert werden.

Welche Emittenten (Scopes) werden berücksichtigt?

  • Gemäß den gängigen Standards werden Scope 1 und 2 immer vollständig erfasst.
  • Scope 3 ist der vordefinierte Mindest-Bilanzrahmen (MBR, siehe unten) Pflicht.
  • Darüber hinaus werden weitere relevante Scope 3-Emittenten berücksichtigt. In einem geförderten Transformationskonzept bilanzieren wir alle relevanten Scope 3-Emissionen.

Was ist der Mindest-Bilanzrahmen (MBR)?

Die Bilanzierung von Scope 3-Emissionen erfolgt für jedes Unternehmen sehr individuell. Dies kann insbesondere die Datenerfassung sehr komplex und herausfordernd gestalten. Für alle Bündnisunternehmen starten wir daher mit einem vordefinierten sogenannten Mindest-Bilanzrahmen (MBR). Dieser beinhaltet die folgenden Emissionsquellen:

  • Scope 1
  • Scope 2
  • Scope 3:
    • Übliche (Büro-)Materialien aus Papier/Pappe
    • Häufig eingekaufte Lebensmittel (z.B. Getränke, Kantine, etc.)
    • Wasser/Abwasser
    • Geschäftsreisen
    • Berufsverkehr/Mitarbeitenden-Mobilität

Der Mindest-Bilanzrahmen ist für alle Unternehmen im Bündnis Zielgerade2030 verpflichtend, da er aktuell relevant für das Erreichen der Klimaneutralität ist. Wir behalten uns vor, die Definition der zu inkludierenden Emissionen für die „Klimaneutralität“ an aktuelle, allgemeingültige Entwicklungen und etwaige Vorgaben durch Normungsinstitute, Land, Bund und Europäische Union anzupassen.

 

Was ist mit “Modul 5: Transformationskonzept” gemeint?

Das BAFA-Förderprogramm „Modul 5: Transformationskonzepte“ wird im Rahmen des EEW (Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) angeboten. Sein Ziel ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation bis hin zur Klimaneutralität zu unterstützen.

Zu den förderfähigen Kosten zählen u. a.:

  • Erstellung und Verifizierung einer CO2e-Bilanz von einem (oder mehrerer) Standort(e) innerhalb von Deutschland (Auslandsstandorte ausgeschlossen)
  • Kosten für Energieberatungen in direktem Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts (inkl. Einführung eines Klimamanagements)
  • Mögliche weitere externe Kosten (z.B. temporäre Messungen, Datenerhebungen, etc.)

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Modul5_Transformationskonzepte/modul5_transformationskonzepte_node.html

Wo werden die Ergebnisse verifiziert?

Unser standardisierter Prozess zur CO2e-Bilanzerstellung und des Berichts richtet sich nach den Vorgaben der ISO 14064-1. Aus diesem Grund ist eine Verifizierung von einer*m unabhängigen Dienstleister*in (z.B. TÜV Süd, GUTcert) im unmittelbaren Anschluss möglich.

In Abgrenzung zur CO2e-Bilanz bietet die Science Based Targets initiative (SBTi) die Möglichkeit, die eigenen, zur Einhaltung der Klimaziele notwendigen Reduktionsziele zu validieren. Wir entwickeln mit Ihnen SBTi-konforme Reduktionsziele. Deren Prüfung geschieht unabhängig davon an externer Stelle (SBTi). Wie realisierbar die eigenen gesetzten Ziele und die dazu notwendigen Maßnahmen sind, wird in der SBTi nicht überprüft.

Wie wird kompensiert? Welche Kompensationspartner/-projekte gibt es?

Grundsätzlich erfolgt die kostenpflichtige Kompensation von Emissionen auf einem freiwilligen Markt in Abgrenzung zum nationalen bzw. europäischen Emissionshandel.

Die Auswahl von Kompensationsprojekten orientiert sich in der Zielgerade2030 an international anerkannten Standards wie GSGG (Gold Standard for Global Goals), CDM (Clean Development Mechanism) oder am EU-ETS (European Union Emissions Trading System). Sie wird auf Basis strenger Qualitätskriterien geprüft. Momentan wird sie von der IHK Südlicher Oberrhein und der Energieagentur Regio Freiburg überarbeitet und zukünftig ergänzt.

Muss ich bis 2030 Mitglied der Zielgerade2030 sein?

Die Mindestlaufzeit ist lt. AGB zunächst auf drei Jahre beschränkt. Im Anschluss kann sie beliebig bis zum Jahr 2030 verlängert werden.

Können Auslandsstandorte auch bilanziert werden?

Ja, eine Bilanzierung von internationalen Standorten ist als Zusatzleistung möglich. In der Regel beschränkt sich diese auf eine reine Treibhausgasbilanzierung ohne Maßnahmenausarbeitungen. Deshalb erfolgt sie getrennt zum Bündnisbeitritt des Mutterunternehmens. Nähere Auskünfte dazu sowie individuelle Angebote erteilt die Energieagentur Regio Freiburg GmbH.